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1. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt stets durch unsere schriftliche Vertragsbestätigung oder durch unsere Gegenzeichnung
des schriftlichen Vertrages in Gegenwart des Kunden. Ein Telefax oder eine Email genügen der Schriftform.
Mündliche mitgeteilte Buchungswünsche werden nur als Reservierungsanfrage entgegen genommen.
2. Leistungen von Airport-Parking Stuttgart
Airport-Parking Stuttgart vermietet unbewachte Parkplätze.
2 a. Stellplatzvermietung
Airport-Parking Stuttgart bietet Kunden die Möglichkeit, ihren Personenkraftwagen auf dem Betriebsgelände Ulmerstr.1,
Leinfelden-Echterdingen, abzustellen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Taschen,Papiere und Wertgegenstände, welche zu einem Einbruch in das Fahrzeug
verleiten könnten, sind während der Parkzeit im Kofferraum aufzubewahren.
Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß zu verschließen.
- Mit Abschluss des Vertrages versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz
der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich
vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des
Betriebsgeländes besitzt. Kann dies durch den Kunden auf Verlangen uns
gegenüber nicht nachgewiesen werden, so sind wir berechtigt,
die Vertragserfüllung abzulehnen.
- Die
Benutzung der Stellplätze zu einem anderen Zweck als dem Parken für den
vereinbarten Zeitraum, ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung
gestattet. Insbesondere das Einstellen von defekten Fahrzeugen, die
Lagerung von umweltgefährdender Ladung sowie von Abfällen ist untersagt.
- Die Überlassung des Stellplatzes an Dritte ist nur mit unserer vorherigen
Zustimmung gestattet.
- Auf dem gesamten Gelände gelten, soweit nicht anders angegeben, die Bestimmungen der
StVO entsprechend.
- Das Abstellen der Fahrzeuge hat nach Weisung von Airport-Parking Stuttgart auf
den gekennzeichneten Flächen erlaubt und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken
auf den benachbarten Stellplätzen möglich ist.
- Wir sind berechtigt, das Kfz im Falle einer dringenden Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
Ferner dürfen wir es auf Kosten des Kunden versetzen lassen, wenn er das Kfz behindernd oder verkehrswidrig
abgestellt hat.
- Die Öffnungszeiten des Betriebsgeländes richten sich nach den vereinbarten Zeiten.
3. Einstelldauer
Sollte sich die Rückreise verzögern, hat der Kunde uns unverzüglich zu
benachrichtigen und den voraussichtlichen Ankunftstermin mitzuteilen.
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Vertragsende unverzüglich
vom Stellplatz zu entfernen. Kommt der Kunde dem nicht nach, so sind
wir nach vorheriger schriftlicher Fristsetzung und Androhung der
Räumung berechtigt, das Kfz auf Kosten des Kunden zu entfernen. Der
Kunde trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung und
Entsorgung, es sei denn, er hat die unterbliebene Abholung des
Fahrzeuges nicht zu vertreten.
Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Höchsteinstelldauer 28 Tage.
4. Sonstige Bestimmungen
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der
Fahrzeugeinstellung und –Abholung, des Be- und Entladens sowie während
eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Das
Rauchen ist auf dem gesamten Betriebsgelände verboten. Der Kunde haftet
für alle von ihm, seinem Personal, seinen Beauftragten oder seinen
Begleitpersonen fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden
Airport-Parking Stuttgart.
5. Zahlungsbedingungen, Rückvergütung und Rücktritt
Die Gebühr für die Stellplatzmiete bemisst sich nach der Parkdauer. Der Preis für die Leistungen
von Airport-Parking Stuttgart richtet sich nach der bei Vertragsabschluss geltenden Preisliste.
Die Park- und Transfergebühr ist im Voraus für die gesamte Mietzeit in bar zu entrichten.
Dies gilt nicht für Kunden, die über Vertriebspartner gebucht haben und einen entsprechenden
Voucher vorweisen. Eine Rückvergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt nicht.
Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Telefax oder
per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor
dem vereinbarten Mietbeginn, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei.
Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50% des
vereinbarten Entgelts zu leisten.
6. Gewährleistung, Haftung, Schadensanzeige
Verwahrung, Bewachung und Gewährung von Versicherungsschutz erfolgen nicht. Obhutspflichten
entstehen auch nicht durch die Anwesenheit von Personal oder eine Beobachtung des Abstellplatzes
per Videoanlage. Airport-Parking Stuttgart hat für die Folgen von Verspätungen nur
einzustehen, wenn die Verspätung auf einem schuldhaften Verhalten von Airport-Parking
Stuttgart oder deren Personal beruht. Die Schadensersatzpflicht von Airport-Parking Stuttgart
sowie deren Erfüllungsgehilfen aus dem Parkvertrag wird auf Fälle grob fahrlässiger oder
vorsätzlicher Pflichtverletzung beschränkt. Dies gilt nicht die Haftung für Schäden an Leben,
Körper und Gesundheit. Wir haften demnach nicht für Schäden, welche durch andere Kunden oder
Dritte zu verantworten oder durch höhere Gewalt verursacht sind. Der Kunde tritt bereits
jetzt eigene Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu
vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen
Schadensfalls im Voraus an uns ab, soweit uns ein Schaden entstanden ist.Offensichtliche Schäden
sind uns vor Verlassen des Betriebsgeländes unverzüglich anzuzeigen und uns ist Gelegenheit zur Untersuchung zu geben.
Ist dies ausnahmsweise nicht möglich oder nicht zumutbar, hat die Schadensanzeige innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu
erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Anzeige. Bei Verstoß
gegen diese Anzeigepflicht entfällt der Ersatzanspruch des Kunden für Sachschäden,
es sei denn, der Verstoß ist vom Kunden nicht zu vertreten oder der Schaden beruht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit von Airport-Parking Stuttgart oder unserer Erfüllungsgehilfen.
7. Pfandrecht
Befindet sich der Kunde mit dem Ausgleich der Forderungen von Airport-Parking Stuttgart
in Verzug, so steht uns ein Pfandrecht an dem eingestellten Kfz zu.
8. Datenschutz
Die für Airport-Parking Stuttgart bereitgestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von Airport-Parking Stuttgart
im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.
Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder
behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen
erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten, wie zum Beispiel Name, Adresse, Telefonnummer
und Flugdaten, an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden.
9. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Parkvertrag
der Geschäftssitz von Airport-Parking Stuttgart. Sollten einzelne Bestimmungen dieses
Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung
treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die
Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen. Mit dem Stand 01.05.2008 verlieren alle zuvor
verwendeten AGB für Airport-Parking Stuttgart ihre Gültigkeit.
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